Beratungsvertrag

Mit vielen Unternehmen haben wir für die längerfristige Zusammenarbeit Beratungsverträge abgeschlossen. Damit Sie sich schon vor unserer ersten Besprechung informieren können, finden Sie nachfolgend ein Muster, über das wir zu gegebener Zeit sprechen können.


Beratungsvertrag


zwischen

der Firma




.......................................................
– Auftraggeber –


und

Burmester Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Ralf Burmester
Van-der-Smissen-Straße 3, 22767 Hamburg
– Auftragnehmer –



§ 1 Gegenstand der Leistung

Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers ist die laufende rechtliche Beratung des Auftraggebers, insbesondere Überprüfung und Erstellung von Verträgen/Urkunden/Schriftwechsel, Erstattung von Gutachten/gutachterlichen Stellungnahmen, Vorbereitung von und Mitwirkung an Verhandlungen mit Geschäftspartnern und Dritten, Erteilung schriftlicher und (fern)mündlicher Auskünfte.


§ 2 Besondere Leistungen

Eines besonderen Auftrages bedürfen die Mitwirkung und Vertretung in gerichtlichen Verfahren. (Die Tätigkeit des Rechtsanwalts in Prozessen und in der Zwangsvollstreckung muß nach den gesetzlichen Gebühren abgerechnet werden und bedarf eines gesonderten Auftrages. Ausnahme: Beitreibungssachen.)


§ 3 Vergütung

(1) Als Leistungsumfang für die laufende Rechtsberatung nach § 1 wird ein Zeitaufwand von durchschnittlich

..................... Stunden

je Kalendermonat angenommen. Das monatliche Pauschalhonorar beträgt


EUR ................. (in Worten: .......... Euro)


und ist fällig zum Schluß eines jeden Kalendermonats. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.

(2) Ist der durchschnittliche monatliche Zeitaufwand in einem Kalendervierteljahr um mehr als 20 % höher als in Absatz 1 veranschlagt, so werden die zusätzlichen Stunden nach dem in Absatz 4 vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Anfallende und nachzuweisende Auslagen, wie Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten, Auskunftsgebühren, Botenlohn sowie Kosten der Einschaltung auswärtiger Rechtsanwälte werden gesondert erstattet. Die Abrechnung findet zum Schluß eines jeden Kalendervierteljahres statt.

(3) Für den Fall, daß der über einen Zeitraum von sechs Kalendermonaten zu ermittelnde durchschnittliche Aufwand von dem erwarteten Leistungsumfang (Zeitaufwand für laufende Rechtsberatung gem. § 1 dieses Vertrages) wesentlich abweicht, wird für die Zukunft auf Verlangen einer Partei eine Anpassung des Pauschalhonorars an die geänderten Verhältnisse vereinbart.

(4) Über die Honorierung der besonderen Leistungen gemäß § 2 dieses Vertrages wird von Fall zu Fall im Rahmen der Gesetze eine gesonderte Vereinbarung getroffen, wobei primär, soweit gesetzlich zulässig, der dem Auftragnehmer entstehende Zeitaufwand mit einem Stundensatz von .................... EUR Berücksichtigung finden soll. Dies gilt auch für die Erstattung von Kosten für Reisen nach einem anderen Ort als dem Ort der Kanzlei.


§ 4 Umfang und Ausführung des Auftrages

(1) Gegenstand der dem Auftragnehmer - auch nach Abschluß dieses Vertrages - erteilten Aufträge ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg. Die Aufträge werden nach den Grundsätzen gewissenhafter Berufsausübung ausgeführt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung der Aufträge sachverständiger Personen zu bedienen.

(2) Die Zeit der Tätigkeit für den Auftraggeber ist nach freiem, aber pflichtgemäßem Ermessen zu gestalten.

(3) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall.


§ 5 Auklärungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung der Aufträge notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Tätigkeit des Auftragnehmers von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

(2) Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Auftragnehmer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.


§ 6 Berufliche Äußerungen

(1) Hat der Auftragnehmer die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend.

(2) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Auftragnehmers (Berichte, Gutachten und dergleichen) an einen Dritten bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt. Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Auftragnehmers zu Werbezwecken ist unzulässig.


§ 7 Schweigepflicht, Verwahrungspflicht, Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftragnehmer bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, daß der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

(2) Der Auftragnehmer darf Berichte, Gutachten, Urkunden und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen. Die Verpflichtung zur Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen/Akten erlischt 36 Monate nach Beendigung dieses Vertrages.

(3) Der Auftragnehmer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers selbst oder durch seine Mitarbeiter zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Im Fall der Verarbeitung der Daten durch Dritte hat der Auftragnehmer diese zur besonderen Verschwiegenheit zu verpflichten und die Schweigepflicht der Dritten durch geeignete Maßnahmen, zum Beispiel durch Vereinbarung von Vertragsstrafen zugunsten des Auftraggebers, sicherzustellen.

(4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach Ende des Vertragsverhälnis laufende Vorgänge auf einen Nachfolger des Auftragnehmers zu übertragen.


§ 8 Vertragsdauer

(1) Diese Vereinbarung beginnt am .......................; sie läuft auf unbestimmte Zeit und ist kündbar mit einer Frist von einem Monat zum Schluß des Kalendervierteljahrs. Unberührt bleibt das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.

(2) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.


§ 9 Haftungsbegrenzung

Der Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens ist auf die Höhe der Berufshaftpflichtversicherungssumme (derzeit 1.000.000,00 EUR) des Auftragnehmers begrenzt.


§ 10 Anwendbares Recht, Ort der Leistung

(1) Für die Aufträge, ihre Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.

(2) Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers.


§ 11 Schlußbestimmung

Änderungen dieses Vertrages, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sofern einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden sollten oder dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.




Ort, Datum




Auftraggeber




Ort, Datum




Burmester Rechtsanwälte